Penedès DO 2020

Albet i Noya Reserva Martí

Die Reserva Martí ist die vollendete Symbiose von Terroir, Traubensorten und Jahrgang – ein Wein von grosser Tiefe und Eleganz. Albet i Noya zeigt hier, wie harmonisch Kraft und Finesse im Penedès zusammenspielen. Die Krönung eines jeden Festmahls.

EUR 33.00
Flasche 0.75 (EUR 44.00/ l) , inkl. MwSt, Lieferung portofrei, Art.-Nr. 1643.20
6 Flaschen
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Auch in diesem Paket enthalten:
Best of Delinat: 6 x Goldweine

Delinat-Stufe: 1 Schnecke

Dieser Wein ist zertifiziert nach den anspruchsvollen, mehrfach ausgezeichneten Delinat-Richtlinien. Schon die erste Stufe der Richtlinien ist weit strenger als die EU-Bio-Verordnung. Details ansehen

Degustationsnotiz

Intensives Kirschrot; Bukett nach Brombeeren, Cassis und dunklen Waldbeeren, würzig-erdige Noten von Mokka, Röstaromen und Lakritz; weicher Auftakt, am Gaumen aromatisch und geschmeidig, komplexe Struktur, schöner Schmelz, feinkörniges Tannin, Aromen von Mokka und Vanille im anhaltenden Abgang
Emil Hauser, Weinakademiker (07.04.2025)

Emil Hauser, Weinakademiker

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6 Flaschen

Medaillen und Auszeichnungen:

Expovina: Silber 2025 Expovina: Silber 2025
MUNDUS VINI: Gold 2025 MUNDUS VINI: Gold 2025
Expovina: Silber 2023 Expovina: Silber 2023
(Jahrgang 2018)

Steckbrief

Kategorie Rotwein
LandSpanien
RegionPenedès
WeingutAlbet i Noya
Rebsorten Cabernet Sauvignon (50%)
Garnacha (23%)
Merlot (14%)
Syrah (13%)
Alkohol14.0 %
Weinstil opulent
Aromatik erdig, Holznoten, würzig
Trocken
Holzausbau Barrique-Ausbau, OHNE Holz-Chips
LagernBis mindestens 2030 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

Datenblatt

Alle Infos zum Wein im PDF-Format
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Genusstipps

Optimaler Genuss bei 16-18 °C

Passt zu:
Gemüseeintopf, Lammfleisch, Ratatouille, Steinpilze

Bewertungen

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 17.09.25.

Mein absoluter Favorit seit über 25 Jahren. Toppt selbst noch deutlich teuerere Weine.

2 Kunden fanden diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Optimale perfekte Übereinstimmung am 31.12.25.

Super Wein,mein Lieblingswein!

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 07.12.25.

Seit vielen Jahren mein Favorit bei Geschmack-Preis-Leistubg. Ich schmecke das Terroir und habe jedesmal das Gefühl ich spaziere im Weinberg und rieche die Gegend. Wunderbar!

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von AuxAnges am 31.12.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von am 07.11.25.

Alle ansehen

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von AuxAnges am 31.12.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von am 07.11.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 05.11.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 17.12.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Gerhard Schmid-Stäubli am 09.07.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 15.10.25.

Analysedaten

Alkohol14.0 %
Säure5.9 g/l
Restzucker0.6 g/l

Mehr Info

Weitere Analysewerte:

Basis

Alkohol:14.00 % Vol
Gesamtsäure:5.9 g/l
SO2 frei:12.0 mg/l
SO2 gesamt:89.0 mg/l
pH-Wert:3.60
Flüchtige Säure:0.64 g/l
Restzucker:0.6 g/l
Relative Dichte:0.9900 g/ml

Alkohol / Zucker

Glucose:0.2 g/l
Fructose:0.2 g/l
Glycerin:10.97 g/l

Säuren

Essigsäure:0.64 g/l
Milchsäure:1.81 g/l
Apfelsäure:0.40 g/l
Weinsäure:1.83 g/l
Citronensäure:0.05 g/l
Shikimisäure (rel. Fläche):64.00

Allergene

Histamin:7.0 mg/l

Analyse Wein

Gesamtalkohol:110.1 g/l
Reduktone :11 mg/l

Datum: 07.04.2025

Delinat-Stufe

Bewertung nach Delinat-Richtlinien: 1 Schnecke

Die Delinat-Biorichtlinien sind die strengsten Europas. Sie basieren auf einem Modell mit drei Qualitätsstufen: Die Minimalanforderungen werden mit 1 Schnecke ausgezeichnet, 3 Schnecken gibts für das höchste Niveau. Schon die unterste Stufe mit 1 Schnecke ist in den meisten der über 100 Richtlinienpunkte deutlich strenger als EU-Bio.

Hier sehen Sie, in welchen Punkten dieser Wein und das Weingut die Anforderungen erfüllen.

  • Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
    Es wurden 1.4 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 54.03 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 6.6 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 307.24 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii oder Rebzikaden eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 0 %.
    Die eingesetzten Maschinen weisen keine Rückstände von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf und werden mindestens alle drei Jahre kalibriert.
    Pflanzenschutzmittel werden fachgerecht gelagert.
  • Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
    Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 10 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 11 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 3.24 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 7 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 1.9 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
  • Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um 0 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden Reinzuchthefen oder pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
    Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Die Trauben wurden nicht maschinell gelesen.
    Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische SO2 zugesetzt.
    Dem Wein wurde weder Traubenmost, noch Traubenmostkonzentrat oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (sog. Süssreserve) zur Abrundung vor der Abfüllung zugesetzt.
    Die Gärung wurde nicht durch Kälte abgestoppt.
    Der Wein wurde nicht mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
    Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
    Bei der Herstellung dieses Weines wurden keine Hefen verwendet, die mit Hilfe petrochemischer oder chemisch-synthetischer Produkte vermehrt wurden.
  • Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 0 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Wein enthält 70 mg Gesamt-SO2 pro Liter.
    Der Wein wurde unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff, ist kein DIAM und kein Twintop.
    Der Wein ist nicht mit Glasstopfen mit Elvaxdichtung (System Vinolok) und nicht mit Drehverschluss verschlossen.
    Der Wein ist mit Naturkorken verschlossen, die traditionell mit Wasserstoffperoxid gewaschen und gebleicht, mit Schwefelsäure neutralisiert und anschliessend mit Paraffin und/oder Silikon beschichtet wurden.
    Der Wein ist nicht mit unbehandelten Naturkorken verschlossen (unbehandelt = mit Natronlauge gewaschen, mit Zitronensäure neutralisiert und mit Pflanzenöl, Naturwachsen, -harzen oder ähnlichen Naturprodukten beschichtet).
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
  • Es wurden 0 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.
    Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Kohlensäure versetzt.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).
    Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
    Der Wein wurde nicht mit Hefesatz geschönt, weder aus dem eigenem Keller noch von anderen Biobetrieben.
    Es wurde kein Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Es wurde kein Perlit zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Dieser Wein wurde mit asbestfreier Zellulose-Filterschicht gefiltert.
    Dieser Wein wurde nicht zentrifugiert.
    Der Wein wurde mit einer Porengrösse unter 10 Mikron filtriert.
  • Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 10 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 20 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 1 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 150 Meter.
    Im Durschnitt sind 2 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
    Bestehende ökologisch wertvolle Naturflächen wie Gewässer, Quell-, Sumpf- und Feuchtgebiete, Moore usw. werden geschützt und gepflegt und keine Flächen mit hohem Schutzwert wurden für Neupflanzungen von Reben zerstört.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
    Arbeitnehmende sind wie gesetzlich vorgeschrieben versichert (Unfallversicherung, Pensionskasse, Krankentagegeld, Krankenpflege).
    Die Arbeitssicherheit ist durch regelmässige Wartung von Einrichtungen und Maschinen gewährleistet und Sicherheitsverfahren werden verständlich für alle Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.
    Mitarbeitende erhalten angemessene Arbeit & Pausen. Das ILO-Übereinkommen über den Mutterschutz wird angewendet. Lohnausfälle und Kostenübernahmen durch Unfall, Krankheit und Mutterschaft sind gemäss gesetzlichen Vorgaben abgedeckt.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Zulieferer für Delinat-Weine oder -Trauben sind für gelieferte Delinat-Qualitätsstufe anerkannt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Die EU-/CH-Bioverordnung wird eingehalten und jährlich kontrolliert und durch eine entsprechende Biokontrollstelle zertifiziert.
    Die Delinat-Richtlinien sind auf dem Betrieb und sind dem Betriebsleiter bekannt.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
    Auf Lieferscheinen und/ oder Rechnungen ist die Delinat-Qualitätstufe der gelieferten Delinat-Rohware korrekt vermerkt
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Ertragsreben werden nicht oberirdisch und tagsüber bewässert
    Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 50 %.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.
    Die Reben wurden nicht bewässert oder die Reben wurden bewässert und es liegt ein rechtsgültiger Beleg zur Wasserentnahme vor.