Douro DOP 2021

Rita Marques BouBela

Steillagen, alte Reben, einheimische Traubensorten, Biodiversität. Rita Marques' BouBela erzählt davon.

EUR 17.80
Flasche 0.75 (EUR 23.73/ l) , inkl. MwSt, Lieferung portofrei, Artikelnummer 2883.21
6 Flaschen
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Delinat-Stufe: 1 Schnecke

Dieser Wein ist zertifiziert nach den anspruchsvollen, mehrfach ausgezeichneten Delinat-Richtlinien. Schon die erste Stufe der Richtlinien ist weit strenger als die EU-Bio-Verordnung. Details ansehen

Degustationsnotiz

Intensives Kirschrot; Bukett mit Weichselkirschen und Waldbeeren, Noten von Unterholz, Schokolade und Gewürzkräutern; weicher Auftakt, am Gaumen dicht, aromatisch, saftig, komplex und harmonisch, feines, seidenweiches Tannin; langes Finale
Emil Hauser, Weinakademiker (20.04.2023)

Emil Hauser, Weinakademiker

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6 Flaschen

Auszeichnungen:

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MUNDUS VINI: Silber 2024 MUNDUS VINI: Silber 2024

Steckbrief

Kategorie Rotwein
LandPortugal
RegionDouro
WeingutRita Marques
Rebsorten Touriga Franca (55%)
Touriga Nacional (35%)
andere Rebsorten (10%)
Alkohol14.0 %
Weinstil komplex
Säurearm
Trocken
Holzausbau Barrique-Ausbau, OHNE Holz-Chips
LagernBis mindestens 2027 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

Datenblatt

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Über diesen Wein

Rita Marques BouBela

Aus Foz Côa im Douro Superior stammt Rita Marques’ barriquegereifte Cuvée BouBela – gekeltert aus einer Vielzahl lokaler Sorten. Marques hat ihr Handwerk unter anderem bei Nachbar Dirk van der Niepoort gelernt, die Theorie an den Universitäten von Vila Real und Bordeaux, und Erfahrungen sammelte sie in Übersee. In ihrer Heimat kann sie nun aus dem Vollen schöpfen.

Welch Prachtstück, der Boubela, der Wiedehopf, mit seiner eleganten Federhaube, dem die Damen am Ascot-Pferderennen nacheifern, und dem achselfreien Kleid, das einem Zebra Konkurrenz macht. Dass er vermehrt im Weinbaugebiet des Douro Superior auftaucht, ist ein Zeichen, dass hier die Landwirtschaft wieder zu Vitalität und Vielfalt zurückfindet, dass Vögel genügend Nahrung finden und so heimisch werden können. Rita Marques setzt sich mit Leib und Seele dafür ein. In ihren Rebbergen reifen unterschiedlichste Rebsorten, Touriga Franca und Touriga Nacional allen voran. Deren Trauben bilden die Basis ihres roten BouBela, handgeerntet selbstverständlich und in diesem Fall ohne Entrappung im Lagar, dem flachen Steintrog, mit den Füssen gestampft und dann vergoren. Diese im Dourotal altbekannte Methode führt zu besonders sanfter Extraktion, zu seidenweichem Tannin und akzentuierten Fruchtaromen. Zwei Drittel des Weines reifte während 15 Monaten in gebrauchten Barriques.

Genusstipps

Optimaler Genuss bei 16-18 °C

Passt zu:
Mit Käse überbackenem Kartoffelgratin, Lammkoteletts mit Linsengemüse, gebratenes Geflügel an Bratkartoffeln und Leitão (Spanferkel)

Kundenbewertungen

Geschmack
Preis-Leistung

«komplex bis opulent und doch sanft»

Bewertet von Konrad W. am 20.10.23.

Tiefdunkles Rot, beerig-kräuterig-schokoladiges Aroma. Am Gaumen druckvoll präsent, ohne hart zu wirken. Samtiger langer Abgang, in dem die Aromen nochmals aufleuchten und erst sehr langsam verblassen. Dezenter Barriqueeinsatz, der Wein ist nicht mit Holz erschlagen.

4 Kunden fanden diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 07.11.24.

das wird einer meiner lieblingsweine - super.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von NL am 06.11.24.

Sehr weich und geschmeidig. Toller Wein für einen schönen geselligen Abend, da er gefällig ist und allen schmecken wird - außer dem einen Weinguru, dem er zu wenig Charakter und Eigenheiten hat….

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 06.11.24.

Geschmack
Preis-Leistung

«im besten Sinne preiswert»

Bewertet von wp am 13.12.23.

portugisische Weine sind wahrscheinlich kein Geheimtip mehr, aber oft findet man m. E. doch erstaunliche Weine zu einem relativ moderatem Preis - wie diesen. Ich würde ihn unbedingt probieren, man kann sich aber auch noch etwas Zeit lassen, er wird bestimmt nicht schlechter ...

Ein Kunde fand diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 06.11.24.

Geschmack
Preis-Leistung

«im besten Sinne preiswert»

Bewertet von wp am 13.12.23.

portugisische Weine sind wahrscheinlich kein Geheimtip mehr, aber oft findet man m. E. doch erstaunliche Weine zu einem relativ moderatem Preis - wie diesen. Ich würde ihn unbedingt probieren, man kann sich aber auch noch etwas Zeit lassen, er wird bestimmt nicht schlechter ...

Ein Kunde fand diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von THB am 06.10.24.

Einfach ein toller Superwein

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Geschmack
Preis-Leistung

«Sanfter Riese»

Bewertet von Ella am 13.01.24.

Ein wirklich außerordentlich gelungener Wein. Großartige Aromen, der im Abgang noch einmal „richtig aufdreht“ – wunderbar!

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Klaus Haferkamp am 07.08.24.

Das ist schon ein wunderbarer Wein, samtig und maulfüllend. Geht runter wie Öl, wo ist der Grill?

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 02.10.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Elmar B am 12.01.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Ruedi Schmied am 24.01.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von dyonisos68 am 07.02.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Corky am 21.10.23.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Supernase am 20.01.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von brotundwein am 17.04.24.

Analysedaten

Alkohol14.0 %
Säure5.0 g/l
Restzucker0.8 g/l

Mehr Info

Weitere Analysewerte:

Basis

Alkohol:14.00 % Vol
Gesamtsäure:5.0 g/l
SO2 frei:28.0 mg/l
SO2 gesamt:84.0 mg/l
pH-Wert:3.70
Flüchtige Säure:0.57 g/l
Restzucker:0.8 g/l
Relative Dichte:0.9900 g/ml

Alkohol / Zucker

Glucose:0.2 g/l
Fructose:0.5 g/l
Glycerin:10.55 g/l

Säuren

Essigsäure:0.57 g/l
Milchsäure:1.63 g/l
Apfelsäure:0.22 g/l
Weinsäure:1.73 g/l
Citronensäure:0.05 g/l
Shikimisäure (rel. Fläche):11.00

Allergene

Histamin:7.0 mg/l

Analyse Wein

Gesamtalkohol:108.5 g/l
Reduktone :17 mg/l

Datum: 20.04.2023

Delinat-Stufe

Bewertung nach Delinat-Richtlinien: 1 Schnecke

Die Delinat-Biorichtlinien sind die strengsten Europas. Sie basieren auf einem Modell mit drei Qualitätsstufen: Die Minimalanforderungen werden mit 1 Schnecke ausgezeichnet, 3 Schnecken gibts für das höchste Niveau. Schon die unterste Stufe mit 1 Schnecke ist in den meisten der über 100 Richtlinienpunkte deutlich strenger als EU-Bio.

Hier sehen Sie, in welchen Punkten dieser Wein und das Weingut die Anforderungen erfüllen.

  • Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 50.00 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 34.00 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 34.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 17.00 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 17.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 1.70 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0.00 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
    Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 50.00 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 36.00 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 32.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 26.00 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 11.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 1.46 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 1.00 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
  • Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 10.00 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 40.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 1.00 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 80.00 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
    Im Durschnitt sind 10.00 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
    Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 10.00 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 40.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 1.00 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 80.00 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
    Im Durschnitt sind 10.00 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
  • Es wurden 0.00 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 8.00 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 0.00 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 8.00 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden Mittel gegen Drosophila Suzukii oder gegen Rebzikaden, die von Ländern/Regionen für den biologischen Landbau bewilligt wurden, mit Ausnahmegenehmigung eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 0.00 %.
    Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Es wurden 1.90 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 4.40 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 1.90 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 4.40 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden Mittel gegen Drosophila Suzukii oder gegen Rebzikaden, die von Ländern/Regionen für den biologischen Landbau bewilligt wurden, mit Ausnahmegenehmigung eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 0.00 %.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
    Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
    Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
    Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
  • Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 0.00 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Wein enthält 28 mg freies SO2 pro Liter.
    Der Wein wurde nicht unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff, ist kein DIAM und kein Twintop.
    Der Wein ist nicht mit Drehverschluss verschlossen.
    Der Wein ist nicht mit Naturkorken verschlossen, die traditionell mit Wasserstoffperoxid gewaschen und gebleicht, mit Schwefelsäure neutralisiert und anschliessend mit Paraffin und/oder Silikon beschichtet wurden.
    Der Wein wurde mit Naturkorken verschlossen, die ungebleicht und mit Natronlauge gewaschen, mit Zitronensäure oder anderen natürlichen Säuren neutralisiert und mit Pflanzenöl, Naturwachsen, -harzen oder ähnlichen Naturprodukten beschichtet wurden.
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Diese Flasche wurde nicht mit Glassstopfen verschlossen.
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde im Berichtsjahr 1800.00 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 m³ Erdgas verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 200.00 Liter Heizöl verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 32490.00 kWh Strom verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 17150.00 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 32.7 %.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kg Flüssiggas verbraucht.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.
    Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde im Berichtsjahr 2000.00 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 m³ Erdgas verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 Liter Heizöl verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 17127.00 kWh Strom verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 21256.00 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
    Es wurde im Berichtsjahr 174690.00 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 527.8 %.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kg Flüssiggas verbraucht.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.
  • Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um 0.00 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden keine Reinzuchthefen und keine pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
    Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Die Trauben wurden nicht maschinell gelesen.
    Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische SO2 zugesetzt.
    Dem Wein wurde weder Traubenmost, noch Traubenmostkonzentrat oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (sog. Süssreserve) zur Abrundung vor der Abfüllung zugesetzt.
    Die Gärung wurde nicht durch Kälte abgestoppt.
    Der Wein wurde nicht mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
    Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
    Bei der Herstellung dieses Weines wurden keine Hefen verwendet, die mit Hilfe petrochemischer oder chemisch-synthetischer Produkte vermehrt wurden.
  • Es wurden 0.00 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.
    Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    CO2 für Perlwein und Flotation ist gestattet.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).
    Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
    Der Wein wurde nicht mit Hefesatz geschönt, weder aus dem eigenem Keller noch von anderen Biobetrieben.
    Es wurde kein Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Es wurde kein Perlit zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Dieser Wein wurde mit asbestfreier Zellulose-Filterschicht gefiltert.
    Dieser Wein wurde nicht zentrifugiert.
    Der Wein wurde mit einer Porengrösse unter 10 Mikron filtriert.