Côtes du Rhône AOP 2023

Amphithéatre de Beaurenard

Mit viel Liebe zur Natur führt die Familie Coulon die Domaine de Beaurenard in Châteauneuf-du-Pape. Diese kraftvolle, charakterstarke Cuvée aus regionalen Traubensorten reifte ein gutes Jahr im grossen Holzfass und überrascht mit angenehmer Frische. Ein Gedicht zu vielen Gemüse-, Pilz- und Fleischgerichten.

EUR 13.50
(Preis für Weinabokunden: nur EUR 12.50)
Flasche 0.75 (EUR 16.67/ l) , inkl. MwSt, Lieferung portofrei, Artikelnummer 2448.23
6 Flaschen
    Sofort versandfertig, lieferbar in bis Werktagen
    portofrei ab 0 Euro

Delinat-Stufe: 1 Schnecke

Dieser Wein ist zertifiziert nach den anspruchsvollen, mehrfach ausgezeichneten Delinat-Richtlinien. Schon die erste Stufe der Richtlinien ist weit strenger als die EU-Bio-Verordnung. Details ansehen

Degustationsnotiz

Kirschrot; Bukett mit roten Beeren, Konfitüre und Bonbons, floral-würzige Noten von Flieder und Kräutern; weicher Auftakt, am Gaumen aromatisch und saftig, elegante, harmonische Struktur, geschmeidige Textur; seidenweiches Tannin begleitet den frisch-fruchtigen Abgang

Emil Hauser, Weinakademiker (19.07.2024)

Emil Hauser, Weinakademiker

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Lieferung portofrei
6 Flaschen

Steckbrief

Kategorie Rotwein
LandFrankreich
RegionChâteauneuf-du-Pape
WeingutDomaine de Beaurenard
Rebsorten Grenache (70%)
Syrah (30%)
Alkohol14.0 %
Weinstil elegant
Säurearm
Trocken
Holzausbau Barrique-Ausbau, OHNE Holz-Chips
LagernBis mindestens 2028 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

Datenblatt

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Über diesen Wein

Amphithéatre de Beaurenard

Die Stadt Orange im südlichen Rhonegebiet ist bekannt für ihre römischen Bauwerke. Das berühmteste ist gewiss das Amphitheater, es stammt aus dem ersten Jahrhundert nach Christi Geburt. 7000 Besucherinnen und Besucher finden hier Platz. In der Umgebung der Stadt stösst man auf Weingärten in grosser Zahl, davon sind 10 Hektar im Besitz der Domaine de Beaurenard.

Das Rebland der Familie Coulon in der Appellation Côtes du Rhône wird in weitem Bogen von Wald umspannt. Die Anlage erinnert an ein riesiges Amphitheater. Der Wald hat auch eine Schutzfunktion: Der Mistral fegt in diesem Gebiet mit einer Geschwindigkeit bis zu 100 Stundenkilometer durch die Landschaft und durchrüttelt die Weingärten, und so sind abgebrochene Triebe keine Seltenheit. Die Bäume vermögen die Wucht zu dämmen. In den Côtes du Rhône sind Cuvées an der Tagesordnung, und in dieser Tradition entstand auch der Rote Amphithéatre de Beaurenard, er besteht aus rund zwei Dritteln Grenache und einem Drittel Syrah. Die Trauben werden von Hand geerntet und mit ihren natürlichen Hefen vergoren. Um dem Wein mehr Komplexität zu verleihen, wurde ein kleiner Anteil während eines halben Jahres in Barriques ausgebaut. Das Resultat lässt sich sehen. Im Glas zeigt sich ein vollmundiger Rotwein, der bereits in der Jugend harmonisch wirkt.

Genusstipps

Optimaler Genuss bei 16-18 °C

Passt zu:
Geflügelragout mit Estragonsauce, Champignons mit Provence-Kräutern, Weichkäse wie Époisses oder Roquefort

Kundenbewertungen

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Coen am 09.11.24.

Weich, zugänglich und dennoch trocken. Ein hervorragender Wein.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Lutz Victor am 13.11.24.

Vollmundig; geschmacklich sehr reif, trotz der Jugend. Hat ganz hervorragend zu Kohlrouladen mit Pilzfüllung und Kartoffel-Kürbis-Gratin gepasst. Tolles Preis-/Leistungsverhältnis.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von ThomasJ am 10.11.24.

Trotz des Barrique Ausbaus hat der Wein wirklich sehr weiche Tanine. Der Restzuckergehalt gefällt mir auch sehr gut. Die im ersten Moment vermeintliche geschmackliche Fülle wird im Grund durch den hohen Alkoholgehalt erzeugt. Beim zweiten Schluck merkt man, dass es eigentlich ein leichter Wein ist, der auch keinen sehr langen Abgang hat. Insgesamt habe ich mir von diesem Cote du Rhone sehr viel mehr versprochen.

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Dieser Artikel hat erst wenige Bewertungen.

Analysedaten

Alkohol14.0 %
Säure5.2 g/l
Restzucker0.8 g/l

Mehr Info

Weitere Analysewerte:

Basis

Alkohol:14.00 % Vol
Gesamtsäure:5.2 g/l
SO2 frei:17.0 mg/l
SO2 gesamt:48.0 mg/l
pH-Wert:3.60
Flüchtige Säure:0.41 g/l
Restzucker:0.8 g/l
Relative Dichte:0.9900 g/ml

Alkohol / Zucker

Glucose:0.2 g/l
Fructose:0.5 g/l
Glycerin:9.63 g/l

Säuren

Essigsäure:0.41 g/l
Milchsäure:1.28 g/l
Apfelsäure:0.05 g/l
Weinsäure:2.76 g/l
Citronensäure:0.05 g/l
Shikimisäure (rel. Fläche):28.00

Allergene

Histamin:7.0 mg/l

Analyse Wein

Gesamtalkohol:114.3 g/l
Reduktone :10 mg/l

Datum: 19.07.2024

Delinat-Stufe

Bewertung nach Delinat-Richtlinien: 1 Schnecke

Die Delinat-Biorichtlinien sind die strengsten Europas. Sie basieren auf einem Modell mit drei Qualitätsstufen: Die Minimalanforderungen werden mit 1 Schnecke ausgezeichnet, 3 Schnecken gibts für das höchste Niveau. Schon die unterste Stufe mit 1 Schnecke ist in den meisten der über 100 Richtlinienpunkte deutlich strenger als EU-Bio.

Hier sehen Sie, in welchen Punkten dieser Wein und das Weingut die Anforderungen erfüllen.

  • Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 40.00 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es werden ausser bioaktiver Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. auch noch andere Dünger eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 11.00 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 3.00 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 18.00 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
    Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
  • Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 5.00 %.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 30.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 1.00 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 105.00 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
  • Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden Mittel gegen Drosophila Suzukii oder gegen Rebzikaden, die von Ländern/Regionen für den biologischen Landbau bewilligt wurden, mit Ausnahmegenehmigung eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 0.00 %.
    Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser mehr als einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
    Die Flaschen-Rücketiketten wurde mit QR-Code oder Webshop-Link für weiterführende Informationen ausgestattet.
  • Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 1.00 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Wein enthält 17 mg freies SO2 pro Liter.
    Der Wein wurde nicht unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff, ist kein DIAM und kein Twintop.
    Der Wein ist nicht mit Naturkorken verschlossen, die traditionell mit Wasserstoffperoxid gewaschen und gebleicht, mit Schwefelsäure neutralisiert und anschliessend mit Paraffin und/oder Silikon beschichtet wurden.
    Der Wein wurde mit Naturkorken verschlossen, die ungebleicht und mit Natronlauge gewaschen, mit Zitronensäure oder anderen natürlichen Säuren neutralisiert und mit Pflanzenöl, Naturwachsen, -harzen oder ähnlichen Naturprodukten beschichtet wurden.
    Dieser Wein wurde mit Naturkork verschlossen.
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde im Berichtsjahr 3197.00 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 2.00 m³ Erdgas verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 12000.00 Liter Heizöl verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 101204.00 kWh Strom verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 140.00 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 0.00 %.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kg Flüssiggas verbraucht.
  • Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um 0.00 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden keine Reinzuchthefen und keine pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
    Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Die Trauben wurden maschinell gelesen.
    Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische SO2 zugesetzt.
    Dem Wein wurde weder Traubenmost, noch Traubenmostkonzentrat oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (sog. Süssreserve) zur Abrundung vor der Abfüllung zugesetzt.
    Die Gärung wurde nicht durch Kälte abgestoppt.
    Der Wein wurde nicht mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
    Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
    Bei der Herstellung dieses Weines wurden keine Hefen verwendet, die mit Hilfe petrochemischer oder chemisch-synthetischer Produkte vermehrt wurden.
  • Es wurden 0.00 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.
    Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    CO2 für Perlwein und Flotation ist gestattet.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).
    Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
    Der Wein wurde nicht mit Hefesatz geschönt, weder aus dem eigenem Keller noch von anderen Biobetrieben.
    Es wurde kein Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Es wurde kein Perlit zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Dieser Wein wurde mit asbestfreier Zellulose-Filterschicht gefiltert.
    Dieser Wein wurde nicht zentrifugiert.
    Der Wein wurde nicht filtriert oder mit einer Mindestporengrösse von 10 Mikron filtriert.