Schweizer Landwein 2023

KOO KUU Goldgelb

Feinwürzig, frisch und animierend mit leichter Restsüsse. Nur weil ein Wein «Koo Kuu» heisst, hat der Winzer noch lange keinen Vogel. Auch wenn das einige vom Schweizer Roland Lenz behaupteten, als er mit dem Anbau von robusten Rebsorten begann. Dieser Wein ist die gelungene Probe aufs Exempel.

EUR 23.60
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EUR 23.60
Flasche 0.75 l – EUR 31.47/l
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6 Flaschen

Steckbrief

Kategorie Weisswein
LandSchweiz
WeingutWeingut Roland und Karin Lenz
Rebsorten Souvignier Gris (90%)
Muscaris (10%)
Alkohol12.5 %
Weinstil lieblich
Säurearm
Holzausbau Barrique-Ausbau, OHNE Holz-Chips
LagernBis mindestens 2026 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

Datenblatt

Alle Infos zum Wein im PDF-Format
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Genusstipps

Optimaler Genuss bei 8-10 °C

Passt zu:
Ravioli mit Gorgonzola-Pilzfüllung. Kürbis-Carpaccio mit Burrata

Kundenbewertungen

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Analysedaten

Alkohol12.5 %
Säure5.0 g/l
Restzucker5.8 g/l

Mehr Info

Weitere Analysewerte:

Basis

Alkohol:12.50 % Vol
Gesamtsäure:5.0 g/l
SO2 frei:28.0 mg/l
SO2 gesamt:89.0 mg/l
pH-Wert:3.40
Flüchtige Säure:0.55 g/l
Restzucker:5.8 g/l
Relative Dichte:0.9900 g/ml

Alkohol / Zucker

Glucose:0.2 g/l
Fructose:5.3 g/l
Glycerin:6.88 g/l

Säuren

Essigsäure:0.55 g/l
Milchsäure:2.02 g/l
Apfelsäure:0.33 g/l
Weinsäure:2.05 g/l
Citronensäure:0.05 g/l
Shikimisäure (rel. Fläche):22.00

Allergene

Histamin:7.0 mg/l

Analyse Wein

Gesamtalkohol:102.6 g/l

Datum: 02.09.2024

Delinat-Stufe

Bewertung nach Delinat-Richtlinien: 3 Schnecken

Die Delinat-Biorichtlinien sind die strengsten Europas. Sie basieren auf einem Modell mit drei Qualitätsstufen: Die Minimalanforderungen werden mit 1 Schnecke ausgezeichnet, 3 Schnecken gibts für das höchste Niveau. Schon die unterste Stufe mit 1 Schnecke ist in den meisten der über 100 Richtlinienpunkte deutlich strenger als EU-Bio.

Hier sehen Sie, in welchen Punkten dieser Wein und das Weingut die Anforderungen erfüllen.

  • Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 100.00 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.10 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0.00 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
    Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
  • Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 50.00 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 40.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 1.00 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 80.00 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
    Im Durschnitt sind 6.00 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
  • Es wurden 1.00 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 5.00 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 1.00 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 5.00 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden Mittel gegen Drosophila Suzukii oder gegen Rebzikaden, die von Ländern/Regionen für den biologischen Landbau bewilligt wurden, mit Ausnahmegenehmigung eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 100.00 %.
    Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
    Die Flaschen-Rücketiketten wurde mit QR-Code oder Webshop-Link für weiterführende Informationen ausgestattet.
  • Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 0.00 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Wein enthält 89 mg Gesamt-SO2 pro Liter.
    Der Wein wurde nicht unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Der Wein enthält 28 mg freies SO2 pro Liter.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff, ist kein DIAM und kein Twintop.
    Der Wein ist nicht mit Naturkorken verschlossen, die traditionell mit Wasserstoffperoxid gewaschen und gebleicht, mit Schwefelsäure neutralisiert und anschliessend mit Paraffin und/oder Silikon beschichtet wurden.
    Der Wein wurde mit Naturkorken verschlossen, die ungebleicht und mit Natronlauge gewaschen, mit Zitronensäure oder anderen natürlichen Säuren neutralisiert und mit Pflanzenöl, Naturwachsen, -harzen oder ähnlichen Naturprodukten beschichtet wurden.
    Dieser Wein wurde mit Naturkork verschlossen.
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde im Berichtsjahr 80.00 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 m³ Erdgas verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 1500.00 Liter Heizöl verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 12000.00 kWh Strom verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 40000.00 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 143.9 %.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kg Flüssiggas verbraucht.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.
  • Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um 0.00 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden keine Reinzuchthefen und keine pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
    Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Die Trauben wurden nicht maschinell gelesen.
    Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische kein SO2 zugesetzt.
    Dem Wein wurde weder Traubenmost, noch Traubenmostkonzentrat oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (sog. Süssreserve) zur Abrundung vor der Abfüllung zugesetzt.
    Die Gärung wurde durch Kälte abgestoppt.
    Der Wein wurde nicht mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
    Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
    Bei der Herstellung dieses Weines wurden keine Hefen verwendet, die mit Hilfe petrochemischer oder chemisch-synthetischer Produkte vermehrt wurden.
  • Es wurden 0.00 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.
    Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    CO2 für Perlwein und Flotation ist gestattet.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).
    Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
    Der Wein wurde nicht mit Hefesatz geschönt, weder aus dem eigenem Keller noch von anderen Biobetrieben.
    Es wurde kein Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Es wurde kein Perlit zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Dieser Wein wurde mit asbestfreier Zellulose-Filterschicht gefiltert.
    Dieser Wein wurde nicht zentrifugiert.
    Der Wein wurde nicht filtriert oder mit einer Mindestporengrösse von 10 Mikron filtriert.