Corbières AOP 2022

Château Coulon Sélection spéciale 50 cl

Ein Musterbeispiel für einen galanten Charmeur aus der Corbières. Sie und Ihre Gäste werden begeistert sein.

Auch erhältlich als: Flasche 0.75 l
Auch in diesem Paket enthalten:
Probierpaket «Rotwein in kleinen Flaschen»

Delinat-Stufe: 1 Schnecke

Dieser Wein ist zertifiziert nach den anspruchsvollen, mehrfach ausgezeichneten Delinat-Richtlinien. Schon die erste Stufe der Richtlinien ist weit strenger als die EU-Bio-Verordnung. Details ansehen

Degustationsnotiz

Kirschrot; Bukett nach Waldbeeren, Pflaumen und Kirschen, würzige Noten von Mokka und Unterholz; weicher Auftakt, am Gaumen aromatisch und saftig, komplexe, kräftige Struktur, schöner Schmelz; feinkörniges, reifes Tannin begleitet den anhaltenden Abgang
Emil Hauser, Weinakademiker (28.05.2024)

Emil Hauser, Weinakademiker

Steckbrief

Kategorie Rotwein (0.5l)
LandFrankreich
RegionLanguedoc
WeingutChâteau Coulon
Rebsorten Syrah (40%)
Carignan (30%)
Grenache (15%)
Mourvèdre (15%)
Alkohol14.5 %
LagernBis mindestens 2026 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

Datenblatt

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Genusstipps

Optimaler Genuss bei 16-18 °C

Passt zu:
Gemüseauflauf, geschmorte Gerichte, kräftiger Hartkäse

Bewertungen

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 23.08.24.

Zum ersten mal probiert, weich und doch kräftig, süffig, guter Abgang der nach mehr einlädt.

2 Kunden fanden diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Vaettu am 25.09.24.

1/2 Liter ist sehr praktisch zu zweit zu einem kleinen Nachtessen

Ein Kunde fand diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von ThoM. am 02.01.25.

Wunderbarer Wein, passt zu fast allem und schmeckt nahezu jedem.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Madlen am 29.01.25.

Gefällt uns sehr und ist treffend beschrieben

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 12.02.25.

die kleine Flasche, damit wir auch mal über Mittag ein Glas trinken können

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Madlen am 29.01.25.

Gefällt uns sehr und ist treffend beschrieben

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Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 12.02.25.

die kleine Flasche, damit wir auch mal über Mittag ein Glas trinken können

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Ottmar Kollmann am 23.10.24.

bekannt perfekt

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Bergrose am 06.11.24.

Sehr guter Wein: es passt einfach alles!

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 11.10.24.

Endlich wieder 50 cl Flaschen!!

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 19.02.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Johannes S. am 29.01.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Iris Goensch am 29.12.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Aischylos am 14.11.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 26.02.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Nayan Paul am 16.10.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Rolf Aerni am 02.04.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 25.09.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von EB am 18.07.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 16.04.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von remei am 29.01.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 16.01.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Tomiboy am 23.10.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Christian Weiß am 16.10.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 09.10.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von René Manz am 18.07.24.

Alkohol14.5 %
Säure5.1 g/l
Restzucker1.3 g/l

Mehr Info

Weitere Analysewerte:

Datum: 23.01.2025

Delinat-Stufe

Bewertung nach Delinat-Richtlinien: 1 Schnecke

Die Delinat-Biorichtlinien sind die strengsten Europas. Sie basieren auf einem Modell mit drei Qualitätsstufen: Die Minimalanforderungen werden mit 1 Schnecke ausgezeichnet, 3 Schnecken gibts für das höchste Niveau. Schon die unterste Stufe mit 1 Schnecke ist in den meisten der über 100 Richtlinienpunkte deutlich strenger als EU-Bio.

Hier sehen Sie, in welchen Punkten dieser Wein und das Weingut die Anforderungen erfüllen.

  • Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 10 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es werden ausser bioaktiver Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. auch noch andere Dünger eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 50 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 25 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 35 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 10 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 1.5 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0.5 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
    Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
  • Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 10 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 30 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 5 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 300 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
    Im Durschnitt sind 2 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
  • Es wurden 1.57 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 37.64 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 1.57 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 37.64 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii oder Rebzikaden eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 0.1 %.
    Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
  • Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 0 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Wein enthält 51 mg Gesamt-SO2 pro Liter.
    Der Wein wurde nicht unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff, ist kein DIAM und kein Twintop.
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Ertragsreben werden nicht oberirdisch und tagsüber bewässert
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.
  • Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um 0 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden Reinzuchthefen oder pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
    Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Die Trauben wurden maschinell gelesen.
    Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische SO2 zugesetzt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
  • Es wurden 0 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.
    Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    CO2 für Perlwein und Flotation ist gestattet.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).